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   BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99   

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BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99 (https://dejure.org/2000,6616)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2000 - 5 AZR 289/99 (https://dejure.org/2000,6616)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 (https://dejure.org/2000,6616)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Für außerhalb von Universitäten und Hochschulen tätige Lehrkräfte hat das Bundesarbeitsgericht die Grundsätze wie folgt konkretisiert (st. Rspr.; zusammenfassend BAG 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124): Diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, sind in der Regel Arbeitnehmer, auch wenn sie ihren Beruf nebenberuflich ausüben.
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts folgt aus der Entscheidung des Senats vom 19. November 1997 (- 5 AZR 21/97 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 133) kein Argument für die Arbeitnehmereigenschaft des Klägers, weil nach den bisherigen tatsächlichen Feststellungen die Beklagte dem Kläger keine Vorgaben für den Einsatz seiner Arbeitskraft hinsichtlich des Gegenstandes und der Zeit und des Ortes seiner Tätigkeit gemacht hat.
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 467/90

    Alternativer Gesellschafter als Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, als freie Mitarbeiter beschäftigt sein, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (vgl BAG AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit = NZA 1993, 174 ; BAGE 84, 124 = AP Nr. 122 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ; BAG Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - HVBG-Info 2001, 1243 ; BAG AP Nr. 152 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten ).
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen (BAG 11. Oktober 2010 - 5 AZR 289/99 - zu I der Gründe) .
  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

    Danach ist für die rechtliche Einordnung entscheidend, ob und wie intensiv die Lehrkraft in den Lehrkörper und den Unterrichts- bzw. Lehrbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitskraft, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände ihrer Dienstleistung mitgestalten kann (vgl. BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - Rn. 18, juris; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - Rn. 19, juris; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - Rn. 26, juris; Urteil vom 12 September 1996 - 5 AZR 104/95 - Rn. 42, juris; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - Rn. 35, juris).

    Von Bedeutung bleibt jedoch für andere Lehrkräfte, in welchem Umfang ihre Unterrichtstätigkeit schulischen Charakter besitzt oder sich von der eines Lehrers an allgemein bildenden Schulen unterscheidet und welche Bedeutung sie - etwa durch die Vermittlung eines staatlich anerkannten oder institutseigenen Abschlusses - für das berufliche Fortkommen der Teilnehmer besitzt (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - Rn. 26, juris).

    Die regelmäßig durchgeführten Besprechungen über die Organisation des viermal in der Woche stattfindenden theoretischen Unterrichts - ob einmal wöchentlich, wie der Kläger zu 2. und der Zeuge Y ... bekunden, oder vierzehntäglich, wie der Kläger zu 1. behauptet, mag dahingestellt bleiben - und die Einteilung der Fahrlehrer hierzu sind Ausdruck einer Einbindung des Klägers zu 2. in die Organisation der Fahrschule (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 -, Rn. 25, juris).

    Die erforderliche Mitwirkung des Klägers zu 2. nicht nur an den internen gemeinsamen Fahrlehrer-Beratungen, sondern auch an den Lernkontrollen zur Ergebnissicherung der theoretischen Unterrichtsziele (§ 4 Abs. 1 Satz 5 FahrschAusbO) und der Dokumentation des jeweiligen praktischen Ausbildungsstandes des Fahrschülers durch Aufzeichnungen (§ 5 Abs. 1 Satz 6 FahrschAusbO) ist ebenfalls Ausdruck der Einbindung des Klägers zu 2. in die Organisation der Fahrschule (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 -, Rn. 25, juris).

    Der Stundenplan wurde nicht Gegenstand der Honorarvereinbarung (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 31; 5 AZR 289/99 - juris Rn. 23, juris).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130/497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Raum gelassen werden (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - aaO sowie Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - aaO).

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

    Danach ist für die rechtliche Einordnung entscheidend, ob und wie intensiv die Lehrkraft in den Lehrkörper und den Unterrichts- bzw. Lehrbetrieb eingebunden ist und in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise seiner Erteilung, ihre Arbeitskraft, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände ihrer Dienstleistung mitgestalten kann (BAG, Urteil vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - juris Rn. 18; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - juris Rn. 19; Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 26; Urteil vom 12 September 1996 - 5 AZR 104/95 - juris Rn. 42; Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - juris Rn. 35).

    Von Bedeutung bleibt jedoch auch für derartige Lehrkräfte, in welchem Umfang ihre Unterrichtstätigkeit schulischen Charakter besitzt oder sich von der eines Lehrers an allgemein bildenden Schulen unterscheidet und welche Bedeutung sie - etwa durch die Vermittlung eines staatlich anerkannten oder institutseigenen Abschlusses - für das berufliche Fortkommen der Teilnehmer besitzt (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - juris Rn. 26).

    Gerade die Mitwirkung an Prüfungen ist Ausdruck einer Einbindung in die Organisation der Bildungseinrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 5 AZR 289/99 - juris Rn. 25).

    Er wird nicht in dem Sinne frei verhandelt, dass er Gegenstand der jeweiligen Honorarvereinbarung mit den einzelnen Dozenten wäre (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 31; 5 AZR 289/99 - juris Rn. 23).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).

    Regelmäßig kann in solchen Kursen den Lehrkräften mehr Spielraum belassen bleiben (Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - nv.).

  • LAG Hamburg, 07.09.2005 - 4 Sa 33/05
    a) Nach den zur Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen, denen sich die angerufene Kammer anschließt, ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist ( BAG 21.04.2005 ? 2 AZR 125/04 ? NV; 22.08.2001 ? 5 AZR 502/99 ? AP Nr. 109 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 04.12.2002 ? 5 AZR 667/01 ? AP Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 11.10.2000 ? 5 AZR 289/99 ? NV).

    Aus diesen Vorschriften folgt, dass weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann ( BAG 11.10.2000 ? 5 AZR 289/99 ? NV).

    § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung ( BAG 11.10.2000 ? 5 AZR 289/99 ? NV).

    Letztlich kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalles an ( BAG 11.10.2000 ? 5 AZR 289/99 ? NV).

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    b) Diese Grundsätze gelten auch für Unterrichtstätigkeiten (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - EzS 130 (Versicherungspflicht) Nr. 497; 29. Mai 2002 - 5 AZR 161/01 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 152 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 88).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung -

    a) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 22. August 2001 - 5 AZR 502/99 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 109 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 86, zu II 2 der Gründe; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 115 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2, zu I 1 der Gründe mwN; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 - HVBG-INFO 2001, 1243, zu I der Gründe mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 Sa 234/10

    Arbeitnehmereigenschaft, Arbeitsverhältnis, unbefristetes, Arbeitnehmerin, keine,

    Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, sind daher nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann Arbeitnehmer, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (BAG, Urteil vom 11.10.2000 - 5 AZR 289/99 -, zit. n. Juris Rdnr. 19).

    Der Unterricht in schulischen Kursen des zweiten Bildungssystems sei im übrigen dem an allgemeinbildenden Schulen in allen wesentlichen Punkten vergleichbar (BAG, Urteil vom 11.10.2000 - 5 AZR 289/99 -, zit. n. Juris Rdnr. 19).

  • BAG, 09.07.2003 - 9 AZR 595/02

    Arbeitsverhältnis kontra selbständige Tätigkeit - Lehrkraft an einer privaten

  • LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22

    SGB IV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

  • LAG Niedersachsen, 17.09.2002 - 13 Sa 605/02

    Fortbestehen des Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Statusklage bei

  • LAG Nürnberg, 28.04.2010 - 4 Sa 566/09

    Berufung gegen klageabweisendes Endurteil

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1381/02

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis durch die Erteilung von

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

  • LSG Hamburg, 28.11.2008 - L 6 R 122/06

    Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist § 7 Abs.

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2011 - 8 Sa 257/11

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Erbringung von Lehrtätigkeiten

  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 272/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Sohn -

  • SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
  • VGH Hessen, 08.03.2001 - 22 TL 43/01

    Wählbarkeit zum Personalrat - Mindestbeschäftigungszeit

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2009 - L 11 R 152/08
  • ArbG Iserlohn, 25.03.2009 - 1 Ca 1079/08

    Arbeitnehmereigenschaft, Lehrkraft in der Justizvollzugsanstalt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
  • SG Darmstadt, 21.03.2018 - S 10 R 527/16
  • SG Darmstadt, 18.12.2013 - S 10 KR 49/13
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